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LEADER:
Liaison Entre
Actions de Developpement de l´ Economie
Rurale
(Verbindungen zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft)
Programmart:
Gemeinschaftsinitiative der EU
Förderungswürdige Gebiete:
Gebiete in Ziel-1-Regionen (Regionen mit
Entwicklungsrückstand), Ziel-5b-Regionenen (ländliche gebiete mit Schwierigkeiten) und
Ziel 6-Gebiete (nordische Gebiete mit sehr geringer Bevölkerungsdichte) in der
Europäischen Union. Es können jedoch bis zu 10 % der im Rahmen von LEADER für die
Ziel-5b-Regionen bestimmten Mittel in angrenzenden, nicht förderungswürdigen Gebieten
eingesetzt werden. Diese Gebiete sollten maximal 100.000 Einwohner haben.
Zielsetzungen:
- Unterstützung von beispielgebenden lokalen
Entwicklungsinitiativen im ländlichen Raum;
- Unterstützung innovativer, mustergültiger und
übertragbarer Maßnahmen, die neue Wege der ländlichen Entwicklung aufzeigen;
- Know-how-Transfer: Austausch von Erfahrungen, Qualifizierung
und Weiterbildung;
- Unterstützung von Vorhaben der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit zwischen den lokalen Akteuren der ländlichen Gebiete
Begünstigte:
Im Rahmen von LEADER II werden zwei Gruppen von
Begünstigten finanziell unterstützt:
- In erster Linie "Lokale Aktionsgruppen". Diese
Gruppen umfassen verschiedene Partner des öffentlichen und privaten Sektors mit einer
gemeinsamen Strategie und sektorübergreifenden Innovationskonzepten zur Entwicklung eines
ländlichen Gebietes (Richtwert: unter 100.000 Einwohner);
- Kollektive Aktionsträger des öffentlichen und privaten
Sektors im ländlichen Raum (lokale Gebietskörperschaften, Kammern, Genossenschaften,
Verbände usw.), sofern deren stärker thematisch ausgerichtete Arbeit in das lokale
ländliche Entwicklungskonzept paßt.
Förderfähige Maßnahmen:
- Maßnahme A: Erwerb von Fachwissen im Bereich der
ländlichen Entwicklung
- Maßnahme B: Programme zur Innovation im ländlichen Raum
- Maßnahme C: Transnationale Zusammenarbeit
Berufliche Bildung, ländlicher Tourismus, Unterstützung
von Kleinbetrieben, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der heimischen Land- und
Forstwirtschaft sowie der Fischerei, Erhaltung und Verbesserung der Umwelt und der
Lebensqualität usw.
Laufzeit des Programms:
6 Jahre (1994-1999); Österreich: 1995 - 1999
Finanzielle Ausstattung:
Der Gemeinschaftsbeitrag wurde auf rund 1.755 Millionen ECU
festgelegt, die aus den drei Strukturfonds bereitgestellt werden (von diesen sind mehr als
1000 Millionen ECU für die Ziel-1-Gebiete vorgesehen).
(EAGFL / Landwirtschaft; EFRE / Regionalendwicklung; ESF / Soziales).
Weitere Informationen zu LEADER auf europäischer Ebene: rural-europe
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